Neue Verordnung vom Hessischen Kultusministerium
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
gestern erhielten wir neue Verordnungen und Dienstanweisungen für die Organisation und Durchführung von freiwilligen Antigen-Selbsttests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schulen. Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass Ihre Kinder ab dem 19.04.2021, nur wenn Sie als Eltern es wünschen und genehmigen, sich selbst wöchentlich in der Schule testen dürfen. Kinder, die dies nicht tun, dürfen trotzdem am Unterricht teilnehmen und erfahren keineswegs dadurch Nachteile.
Nachfolgend dazu der aktuelle Elternbrief unserer Schulleiterin Julia Weber sowie das Schreiben der Ministerialrätin und die Einwilligungs- und Datenschutzerklärung für Familien, die eine Durchführung wünschen.
Elterninformation-OsterferienDurchfuehrung-von-Antigen-Selbsttests-in-Schulen-Schreiben-an-Schuelerinnen-Schueler-und-Eltern
Einwilligungs-und-Datenschutzerklaerung